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Deutsches Grund Gesetz - Art.26 besagt: Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, die friedliche zusammenleben der Völker zu stören
| Untertitel | Waffenherstellung Einstellen - Weltweit ! |
| Format | A2 |
| Systematik | BRD - 12.000 - Friedensbewegung, Antimilitarismus |
| Publikationsart | Plakat |
Bestand
Jahrgang: Ausgabe vorhanden / nicht vorhanden0: 1.
